Beim Weihnachtsfest fragte der Chef seinen Fahrer, ob er denn auch am Sonntag in der Kirche gewesen sei. Der Fahrer sagte: «Nein, ich weiss nicht, wieso sollte ich auch?» «Ja, danken für das Weihnachtsgeld.» «Das habe ich doch von der Firma erhalten.» «Nein, über die Firma durch Gott.»
Mit dieser Anekdote beschreibt Hans-Hermann Beckherrn die Stimmung als junger Industriearbeiter im Ruhrgebiet der 1950er-Jahre. Das Weihnachtsgeld ist eine freiwillige Zahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer, und es stammt aus dem 19. Jahrhundert. Das Arbeiterelend machte den Fabrikbesitzern ihre auch soziale Verantwortung bewusst, und so kam es, dass an Weihnachten manch einer durchs Werk schritt und jedem Arbeiter ein Geschenk, Esswaren oder ein Geldstück überreichte, damit auch die Ärmsten etwas zu feiern hatten. Solche «Remunerationen», wie man sie nannte, wurden in der Weimarer Republik allgemein üblich – das Weihnachtsgeld im November etwa oder das Urlaubsgeld im Juni. Die Zahlungen blieben freiwillig, bis deutsche Gewerkschaften in den 1950er-Jahren – in der Schweiz erst ein Jahrzehnt später – zum ersten Mal einen kollektivvertraglichen Anspruch auf Weihnachtsgeld durchsetzten.
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die Spannweite noch enorm – in Deutschland konnten das ein paar Pfennig sein oder auch mehrere Mark. Heute heisst das Weihnachtsgeld «13. Monatslohn», und es hat sich in der Schweiz wie in anderen Ländern fest eingebürgert. In besonders ertragsintensiven Branchen gibt‘s gar einen 14., wenn nicht sogar einen 15. Monatslohn. Und kein Patron fragt mehr danach, ob man dafür auch ein Dankgebet gesprochen habe.