Guillotine

Der französische Theologe und Arzt Joseph-Ignace Guillotin war von der revolutionären Idee der «égalité», der Gleichheit, beseelt. 1789, im Jahr der französischen Revolution, amtierte Guillotin als Sekretär der Assemblée Constituante und setzte sich mit seiner Auffassung durch, dass die «égalité» auch im Tod gelten sollte: Ungeachtet ihres Standes sollten alle zum Tod Verurteilten auf ein und dieselbe Weise hingerichtet werden, nämlich durch präzise, maschinelle und damit «humane» Enthauptung. Keine Selbstverständlichkeit: Nur Adlige und Reiche waren bis anhin mit dem Schwert geköpft worden; das gemeine Volk wurde, je nach Straftat, gevierteilt, gehängt, ertränkt, verbrannt oder gar in siedendem Öl gesotten. Auf eine Abschaffung der Todesstrafe konnten sich die Abgeordneten nicht einigen, und so verständigte man sich immerhin auf egalitäres Enthaupten.

Es war ausgerechnet der Leibarzt des Königs, Antoine Louis, der das drei Meter hohe Fallbeil mit der 40 Kilogramm schweren Klinge und der kurzen Bank entwarf – drei Jahre später, 1792, wurde das Hinrichten mit der Guillotine Gesetz. Gegen 13 000 Menschen, darunter Louis XVI und seine Frau Marie Antoinette, sollten ihr allein in der Revolutionszeit zum Opfer fallen.

Doch nicht nur französische, sondern auch Schweizer Henker waren der Moderne des Tötens zugetan. Als letzter Kanton kaufte 1904 Luzern eine Guillotine für 1000 Franken, die man bei Bedarf auslieh. Als letzter Schweizer wurde 1940 der Mörder Hans Vollenweider guillotiniert – in der Werkstatt der Strafanstalt Sarnen.

Der Arzt Guillotin übrigens litt zeitlebens unter dem Namen des schrecklichen Apparats, den er weder erfunden noch je in Aktion gesehen hatte.

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