Franken, Rappen

Franken und Rappen, das ist ungefähr so viel Schweiz wie Alpenmilchschokolade, Neutralität und Bundeshaus zusammen. Kaum zu glauben, dass beide gar nicht aus der Schweiz stammen. Franken und Rappen wurden nämlich importiert.

Der Franken, wie könnte es anders sein, kommt aus dem mittelalterlichen Frankreich. 1360 wurden die ersten Münzen geprägt mit der Aufschrift Johannes Dei Gratias Francorum Rex, Johann, König der Franken von Gottes Gnaden. Im Volksmund hiess die Münze bald kurz und bündig «Franken». Und der war ein Exportschlager: Den Franc kennen gegen 20 afrikanische Länder, dazu die Komoren, Französisch-Polynesien, Neukaledonien – und auch das Saarland, jedenfalls bis zum Anschluss an die Bundesrepublik Deutschland am 1. Januar 1957.

Auch der Rappen ist kein Springinsfeld mehr. Ihn, den Rappenpfennig, gibt’s seit dem 13. Jahrhundert, eine Kleinmünze aus Freiburg im Breisgau – mit einem Adlerkopf, den das Volk schon bald als Raben, oder eben «Rappen», verspottete. Mit dem sogenannten Rappenmünzbund vom 14. September 1387 wollten Fürsten und Städte den Handel erleichtern und ein einheitliches Münzsystem schaffen, und so hielt der Rappen Einzug in Basel, Schaffhausen, Zofingen, Zürich, Bern, Solothurn und Neuenburg.

Jahrhundertelang hielten die Kantone an ihm fest, und als 1850 der Franken zur eidgenössischen Einheitswährung wurde, blieb man dabei, wenn auch nur beim Rappen als Hundertstel, als centime oder centesimo, wie er in der Romandie und im Tessin heisst.

In Ehren gehalten wird er trotzdem, denn wie heisst es so schön: Wer den Rappen nicht ehrt, ist des Frankens nicht wert.

Freitag, schwarzer

Es ist Donnerstag, der 24. Oktober 1929. Der Börsenhandel in New York beginnt erstaunlich ruhig. Die Stimmung ist angespannt, die Polizei hat vorsorglich ganze Strassenzüge rund um die Wall Street abgesperrt. Am Dienstag und Mittwoch sind die Kurse ins Rutschen geraten, und im Grunde ist vielen Anlegern seit langem klar, dass der Rausch der goldenen Zwanzigerjahre nicht ewig weitergehen kann. «Ich habe erlebt, wie Schuhputzer Aktien im Wert von 50 000 Dollar kauften, mit nur 500 Dollar in bar», notiert ein Händler. Eine gigantische Blase aus grenzenloser Zuversicht, finanziert auf Pump.

Sie platzt kurz vor 11 Uhr – ohne erkennbaren Grund. Die Nachricht vom Bankrott eines Londoner Financiers macht die Händler nervös. Winston Churchill ist selber Spekulant und an diesem Tag als britischer Schatzkanzler an der Wall Street zu Gast. Er erlebt hautnah, wie die Panik ausbricht. In seinen Memoiren schreibt er später:

Da liefen also die Händler hin und her. Sie sahen aus wie die Zeitlupenaufnahme eines aufgeschreckten Ameisenhaufens und boten einander riesige Mengen an Papieren an, zu einem Drittel des Preises und nur um festzustellen, dass keiner den Mut fand, die einmalige Gelegenheit zu ergreifen, ein Vermögen zu machen.

Die Kurse sind im freien Fall; bis 13 Uhr sind elf Milliarden Dollar vernichtet; in zwei Stunden sind elf Milliarden Dollar vernichtet, 1,5 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung der USA. Massive Stützkäufe führender Banken können den Absturz nur verzögern, und am folgenden Tag, dem «schwarzen Freitag», erreicht die Börsenpanik Europa.

Mehr als zwei Jahre lang fällt der Dow-Jones weiter und weiter, von gegen 400 Punkten vor dem Crash auf ein Tief von nur noch 41 Punkten im Juli 1932. Sieben Jahre lang hält die Wirtschaftskrise die Welt im Griff.

Glocke

Eine Glocke ist ein sogenanntes «Idiophon», auf Deutsch ein «Selbsttöner»: Einmal angeschlagen, klingt die Glocke von selbst weiter. Seit Jahrtausenden ruft ihr Ton die Gläubigen zum Gebet: Schon der römische Autor Sueton beschreibt Glocken, die auf dem Giebel des Jupitertempels auf dem Kapitol in Rom hingen.

Die ersten Glocken der Geschichte läuteten bereits im dritten Jahrtausend v. Chr. in China. Sie hatten einen Klöppel aus Holz und bestanden aus gebranntem Ton, doch um 2000 v. Chr. wurden, ebenfalls in China, die ersten Glocken aus Bronze gegossen.

Bronze ist die erste von Menschen hergestellte Metalllegierung aus Kupfer und Zinn. Der Klang von Glocken aus Bronze trägt weit, und der Schall verbreitet sich schneller, als der Mensch laufen kann. Daher waren Glocken zu allen Zeiten nicht nur Ruf zum Gebet, sondern auch Alarmsignal – die schnellstmögliche Warnung vor Sturm, Überschwemmung, Feuer, und vor Krieg.

A propos: Auch der Krieg braucht Bronze, denn es ist ein hartes Metall, aus dem man stets nicht nur Glocken, sondern auch Kanonen goss. Im Kriegsjahr 1940 befahl die nationalsozialistische Regierung Deutschlands, dass alle Kirchenglocken der Rüstungsindustrie auszuliefern seien, als Kupfer- und Zinnreserve für Patronen- und Granathülsen oder für die Achslager schwerer Motoren. Bei Kriegsende herrschte in grossen Teilen Europas buchstäblich Grabesstille: 80 000 Glocken waren abgehängt und zu Kriegsgerät umgeschmolzen worden.

Guillotine

Der französische Theologe und Arzt Joseph-Ignace Guillotin war von der revolutionären Idee der «égalité», der Gleichheit, beseelt. 1789, im Jahr der französischen Revolution, amtierte Guillotin als Sekretär der Assemblée Constituante und setzte sich mit seiner Auffassung durch, dass die «égalité» auch im Tod gelten sollte: Ungeachtet ihres Standes sollten alle zum Tod Verurteilten auf ein und dieselbe Weise hingerichtet werden, nämlich durch präzise, maschinelle und damit «humane» Enthauptung. Keine Selbstverständlichkeit: Nur Adlige und Reiche waren bis anhin mit dem Schwert geköpft worden; das gemeine Volk wurde, je nach Straftat, gevierteilt, gehängt, ertränkt, verbrannt oder gar in siedendem Öl gesotten. Auf eine Abschaffung der Todesstrafe konnten sich die Abgeordneten nicht einigen, und so verständigte man sich immerhin auf egalitäres Enthaupten.

Es war ausgerechnet der Leibarzt des Königs, Antoine Louis, der das drei Meter hohe Fallbeil mit der 40 Kilogramm schweren Klinge und der kurzen Bank entwarf – drei Jahre später, 1792, wurde das Hinrichten mit der Guillotine Gesetz. Gegen 13 000 Menschen, darunter Louis XVI und seine Frau Marie Antoinette, sollten ihr allein in der Revolutionszeit zum Opfer fallen.

Doch nicht nur französische, sondern auch Schweizer Henker waren der Moderne des Tötens zugetan. Als letzter Kanton kaufte 1904 Luzern eine Guillotine für 1000 Franken, die man bei Bedarf auslieh. Als letzter Schweizer wurde 1940 der Mörder Hans Vollenweider guillotiniert – in der Werkstatt der Strafanstalt Sarnen.

Der Arzt Guillotin übrigens litt zeitlebens unter dem Namen des schrecklichen Apparats, den er weder erfunden noch je in Aktion gesehen hatte.

Gutschein

Der Voucher fürs Ferienhotel, der Rabattcode fürs Schnäppchenportal: Gutscheine sind überall. In rechtlicher Hinsicht sind Gutscheine quasi bares Geld: Mit ihnen können wir eine Ware oder Leistung bezahlen. Steht auf dem Gutschein kein Name drauf, dann ist er ein Inhaberpapier: Um ihn einzulösen, reicht es aus, ihn vorzuweisen. Ausweis, Kaufvertrag, Unterschrift – alles nicht nötig.

Und doch ist die Sache mit den Gutscheinen einigermassen vertrackt. Im Gegensatz zu den Banknoten, deren Ausgabe der Nationalbank vorbehalten ist, kommt der Gutschein als solcher im Gesetz gar nicht vor. Und weil die fraglichen Beträge im Streitfall meist gering sind, kommen Aussteller auch kaum je vor Gericht.

Das ist erstaunlich, denn Gutscheine bieten durchaus Streitpotenzial. Viele von ihnen sind nämlich zeitlich limitiert, oft auf ein oder zwei Jahre. Bloss: Diese zeitliche Beschränkung ist fragwürdig, wenn nicht gar ungesetzlich, denn sie hat dieselbe Wirkung wie eine Verjährung. Ob Lebensmittelhändler, Gastwirt, Handwerker oder Verkäufer – die meisten Leistungen, für die Gutscheine ausgestellt werden, verjähren erst nach fünf Jahren. Und eine Verkürzung dieser Frist ist laut Schweizerischem Obligationenrecht verboten.

Weil das Gesetz ein Dschungel, der Gutschein dagegen handfeste Realität ist, helfen zwei Faustregeln weiter: Erstens: Liegt ein Gutschein mit kurzer Frist unter dem Christbaum und brauchen Sie gerade weder neue Handschuhe noch einen Ballonflug, verlangen Sie eine Verlängerung. Und zweitens: Wenn auch Ihnen einmal nur der Büchergutschein einfällt, dann verschenken Sie doch lieber gleich Banknoten. Die lassen sich überall einlösen, ohne Wenn und Aber.