Gros

Im Dezimalsystem, mit der Basis 10, rechnen wir von Kindsbeinen an, doch auf dem Markt zählen wir nach wie vor im Duodezimalsystem, vor allem mit dessen Basis, dem Dutzend. Im Handel war lange Zeit noch ein anderes Zählmass gebräuchlich: das Gros. Ein Gros, das sind zwölf Dutzend, also 144 Stück einer bestimmten Ware. «Gros» kommt vom altfranzösischen Ausdruck grosse douzaine, «grosses Dutzend».

Das Gros wiederum – also die Zahl 144 – wird gelegentlich auch «kleines Gros» genannt, im Gegensatz zum «grossen Gros» (oder auch «Mass»), das zwölf Gros bedeutet, also 1728 Stück. Der Handel in grossen Stückzahlen heisst in der Kaufmannssprache deshalb «Engroshandel», ein «Grossist» ist folgerichtig ein Grosshandelsunternehmen.

Rechnen in Gros (mit dem Einheitenzeichen gr) haben wir längst verlernt. Und doch ist uns das Wort sehr vertraut, nämlich wenn wir in der Migros einkaufen. Den Namen «Migros» hat deren Gründer Gottlieb Duttweiler nach eigenen Angaben 1925 selbst erfunden, und er kommt ebenfalls vom Gros. «Migros» sollte die Positionierung des Unternehmens ausdrücken – mit Preisen in der Mitte zwischen en-gros und en-détail, auf französisch also demi-gros oder eben mi-gros. «Migros» heisst also im Grunde nichts anderes als «Mittelhandel».

Die Migros als Brückenbauerin zwischen Hersteller und Kundin, zwischen Engros- und Einzelhandel: Nicht umsonst war 75 Jahre lang auf allen Migros-Packungen das Symbol einer Brücke abgebildet.

Grotesk

«Shame shame shame» von der Gruppe «Shirley & Company»: Haben Sie ihn noch im Ohr, den Disco-Sound der siebziger Jahre? mit den Tanzfiguren, die doch viel eher groteske Verrenkungen waren? Grotesk, genau. Denn das Wort, das wir heute für Unnatürliches, für Verzerrtes und Absurdes brauchen, kommt tatsächlich aus der Welt der Kunst und des Tanzens.

Nur ist dieser Tanz eine ganze Weile her. Getanzt – oder besser: gemalt – wurde er in der domus aurea in Rom, jenem geradezu grössenwahnsinnigen Palast Neros auf dem Palatin, den dieser nach dem Brand der Stadt im Jahr 64 nach Christus hatte bauen lassen. Über diesen Palast schrieb der Schriftsteller Sueton: «In der Eingangshalle des Hauses fand eine 120 Fuss hohe Kolossalstatue mit dem Porträt Neros Platz. Die ganze Anlage war so gross, dass sie drei Säulengänge von einer Meile Länge und einen künstlichen See umfasste, der fast ein Meer war, umgeben von Häusern, so gross wie Städte. Dazu kamen Villen mit Feldern, Weinbergen und Weiden, Wälder voller wilder und zahmer Tiere aller Arten. Einige Teile des Hauses waren vollständig vergoldet und mit Edelsteinen und Muscheln geschmückt. In den Speisesälen gab es bewegliche Decken aus Elfenbein, durch die Blumen herabgeworfen und Parfüm versprengt werden konnte.»

Eine solche Anlage grotesk zu nennen, wäre wohl kaum übertrieben. Aber: Das Wort kommt von den ungewöhnlichen Wandmalereien des Palasts. Vom römischen Maler Fabullus ist überliefert, dass er nie im Arbeitskittel, sondern stets in der Toga gearbeitet habe. Dieser Fabullus hatte Neros Palastwände mit Ornamenten aus Tier- und Menschenleibern in den seltsamsten Verrenkungen bemalt. Als die Ruinen im Jahr 1480 gefunden wurden, hielt man diese Fresken für Höhlen- oder Grottenmalerei, pittura grottesca.

Groteske Tänze sind also keine Erfindung der Siebziger, sondern der Renaissance und der alten Römer.

Guillotine

Der französische Theologe und Arzt Joseph-Ignace Guillotin war von der revolutionären Idee der «égalité», der Gleichheit, beseelt. 1789, im Jahr der französischen Revolution, amtierte Guillotin als Sekretär der Assemblée Constituante und setzte sich mit seiner Auffassung durch, dass die «égalité» auch im Tod gelten sollte: Ungeachtet ihres Standes sollten alle zum Tod Verurteilten auf ein und dieselbe Weise hingerichtet werden, nämlich durch präzise, maschinelle und damit «humane» Enthauptung. Keine Selbstverständlichkeit: Nur Adlige und Reiche waren bis anhin mit dem Schwert geköpft worden; das gemeine Volk wurde, je nach Straftat, gevierteilt, gehängt, ertränkt, verbrannt oder gar in siedendem Öl gesotten. Auf eine Abschaffung der Todesstrafe konnten sich die Abgeordneten nicht einigen, und so verständigte man sich immerhin auf egalitäres Enthaupten.

Es war ausgerechnet der Leibarzt des Königs, Antoine Louis, der das drei Meter hohe Fallbeil mit der 40 Kilogramm schweren Klinge und der kurzen Bank entwarf – drei Jahre später, 1792, wurde das Hinrichten mit der Guillotine Gesetz. Gegen 13 000 Menschen, darunter Louis XVI und seine Frau Marie Antoinette, sollten ihr allein in der Revolutionszeit zum Opfer fallen.

Doch nicht nur französische, sondern auch Schweizer Henker waren der Moderne des Tötens zugetan. Als letzter Kanton kaufte 1904 Luzern eine Guillotine für 1000 Franken, die man bei Bedarf auslieh. Als letzter Schweizer wurde 1940 der Mörder Hans Vollenweider guillotiniert – in der Werkstatt der Strafanstalt Sarnen.

Der Arzt Guillotin übrigens litt zeitlebens unter dem Namen des schrecklichen Apparats, den er weder erfunden noch je in Aktion gesehen hatte.

Gutenberg, Johannes

Kennen Sie Henne Gensfleisch? Natürlich kennen Sie ihn. Nur vielleicht nicht unter diesem Namen, sondern als Johannes Gutenberg. Und «kennen» ist womöglich ein etwas starkes Wort, denn die Geschichte des Johannes Gutenberg liegt über weite Strecken im Dunkeln.

Alle wissen wir, dass Gutenberg ums Jahr 1450 den modernen Buchdruck erfunden hat. Nur ist das nicht ganz richtig. Das Verbreiten von Schrift mittels Hochdruck – mit einer Art von Stempeln aus Holz – gab es in China schon lange vor Christi Geburt. Was Gutenberg aber erfand, war das Drucken mit beweglichen Lettern, von der Legierung aus Zinn, Blei und Antimon bis hin zur Druckerpresse. Gutenberg war der Erfinder des modernen Druckprozesses, der, zum ersten Mal in der Geschichte, eine industrielle Herstellung von Büchern möglich machte.

Das ist sozusagen die öffentliche Seite Gutenbergs. Seine Person, sein Leben allerdings liegen weitgehend im Dunkeln; vieles ist Spekulation und Legende. Zum Beispiel sein Porträt: Der Kupferstich zeigt einen Herrn in mittleren Jahren, mit gepflegtem Kinnbart und strengem Blick. Das Porträt indes entstand erst lange nach Gutenbergs Tod – und ist pure Erfindung. Von seiner Kindheit in Mainz ist nichts bekannt, ein Studium in Erfurt wird vage vermutet. Belegt sind sein Beruf als Goldschmied und Spiegelmacher und – ganz im Verborgenen, weil Geschäftsgeheimnis – erste Drucke in Strassburg. Zurück in Mainz, entstand sein wichtigstes Werk: der Druck der Bibel, die ihn auf einen Schlag berühmt machte. Die Druckerei aber hatte Unsummen verschlungen – Geld, das sich Gutenberg vom reichen Kaufmann Johann Fust geliehen hatte. Skrupellose Rückforderungen und ein verlorener Prozess sollten Gutenberg bis zu seinem Tod 1468 ruinieren.

Johannes Gutenberg hinterliess Bücher, Schriften, Typen – und eine Erfindung, ohne die die moderne Geistesgeschichte nicht denkbar wäre.

Gutschein

Der Voucher fürs Ferienhotel, der Rabattcode fürs Schnäppchenportal: Gutscheine sind überall. In rechtlicher Hinsicht sind Gutscheine quasi bares Geld: Mit ihnen können wir eine Ware oder Leistung bezahlen. Steht auf dem Gutschein kein Name drauf, dann ist er ein Inhaberpapier: Um ihn einzulösen, reicht es aus, ihn vorzuweisen. Ausweis, Kaufvertrag, Unterschrift – alles nicht nötig.

Und doch ist die Sache mit den Gutscheinen einigermassen vertrackt. Im Gegensatz zu den Banknoten, deren Ausgabe der Nationalbank vorbehalten ist, kommt der Gutschein als solcher im Gesetz gar nicht vor. Und weil die fraglichen Beträge im Streitfall meist gering sind, kommen Aussteller auch kaum je vor Gericht.

Das ist erstaunlich, denn Gutscheine bieten durchaus Streitpotenzial. Viele von ihnen sind nämlich zeitlich limitiert, oft auf ein oder zwei Jahre. Bloss: Diese zeitliche Beschränkung ist fragwürdig, wenn nicht gar ungesetzlich, denn sie hat dieselbe Wirkung wie eine Verjährung. Ob Lebensmittelhändler, Gastwirt, Handwerker oder Verkäufer – die meisten Leistungen, für die Gutscheine ausgestellt werden, verjähren erst nach fünf Jahren. Und eine Verkürzung dieser Frist ist laut Schweizerischem Obligationenrecht verboten.

Weil das Gesetz ein Dschungel, der Gutschein dagegen handfeste Realität ist, helfen zwei Faustregeln weiter: Erstens: Liegt ein Gutschein mit kurzer Frist unter dem Christbaum und brauchen Sie gerade weder neue Handschuhe noch einen Ballonflug, verlangen Sie eine Verlängerung. Und zweitens: Wenn auch Ihnen einmal nur der Büchergutschein einfällt, dann verschenken Sie doch lieber gleich Banknoten. Die lassen sich überall einlösen, ohne Wenn und Aber.