Zwetschge

In einem Schweizer Obstgarten stehen Kirsch-, Apfel- und Birnbäume – und ganz bestimmt ein Zwetschgenbaum. Dieser Tage erfreut sich der grosser Beliebtheit: Am Ende des Sommers werden die Zwetschgen geerntet, und einer alten Schweizer Tradition zufolge kommt am eidgenössischen Buss– und Bettag, dem jeweils dritten Sonntag im September, ein Zwetschgenkuchen auf den Tisch.

Was wir da zwar mit viel Genuss, aber wenig Wissen verzehren, ist ein eigentliches Wunderwerk der Natur. Der Baum zählt wie alle anderen Obstbäume zur grossen Familie der Rosengewächse. Zwetschgenholz ist dunkel und hart – die Farbe geht dabei von dunklen Brauntönen bis ins Violette – und eignet sich ausgezeichnet für Schmuck, Einlegearbeiten oder Musikinstrumente. Die Zwetschge, je nach Region auch Quetsche oder Bauernpflaume genannt, ist etwas spitzer, fester und kleiner als die eng verwandte Pflaume. Und der Zwetschgenkern lässt sich wesentlich leichter aus dem Fruchtfleisch lösen. Zwetschgen sind natürliche Abführmittel, und sie enthalten eine Menge Beta-Carotin und Kalium. Ihre Haut ist glatt und hat einen Belag, den so genannten Duftfilm, der aus einem natürlichen Wachs besteht.

Das Rezept für einen Zwetschgenkuchen nach Schweizer Art ist denkbar einfach: Teig, reichlich Zwetschgen, dazu Rahm, Eier, Zucker und geriebene Haselnüsse. Allerdings: Mit dem Namen ist das schon schwieriger. Das Wort Zwetschge kommt, genau wie das englische damson, vom lateinischen prunus damascunum, auf Deutsch Damaszenerpflaume. Damaskus war das antike Zentrum des Pflaumenhandels. Im zweiten Jahrhundert vor Christus kam die Zwetschge von Syrien über Griechenland nach Europa.

Und seither, am Ende des Sommers, auch hierzulande auf den Tisch.

Zwickelerlass

Sommer 1932. Die Weltwirtschaftskrise tobt, Unternehmen schliessen zu Tausenden ihre Tore, die Weimarer Republik taumelt ihrem Ende entgegen. Die deutsche Politik müht sich ab, sieben Millionen Arbeitslose zu ernähren und zu kleiden. Nur der konservative Beamte Franz Bracht hat andere Sorgen. Und denkt sich flugs eine Notverordnung aus, die ausgerechnet eine hinreichende Bekleidung von Badenden durchsetzen soll.

§ 1. Das öffentliche Nacktbaden oder Baden in anstössiger Bekleidung ist verboten.

So lautet am 18. August 1932 die neue Bestimmung des strammen Katholiken Bracht. Berlin wundert sich, frönt aber unbeirrt seiner Freizügigkeit, und am 28. September legt der erzürnte Sittenwächter nach:

§ 1.1. Das öffentliche Nacktbaden ist untersagt.

§ 1.2. Frauen dürfen öffentlich nur baden, falls sie einen Badeanzug tragen, der Brust und Leib an der Vorderseite des Oberkörpers vollständig bedeckt, unter den Armen fest anliegt sowie mit angeschnittenen Beinen und einem Zwickel versehen ist.

§ 1.3. Männer dürfen öffentlich nur baden, falls sie wenigstens eine Badehose tragen, die mit angeschnittenen Beinen und einem Zwickel versehen ist.

Die Wirtschaft lag darnieder, Menschen hungerten, und da verordnete ein stellvertretender Reichskommissar den Badenden doch tatsächlich einen «Zwickel», wie das dreieckige, von Gesetzes wegen exakt im Schritt auf die Badehose aufzunähende Stoffdreieck hiess. Berlin nahm’s mit Humor: Dutzende Kabarettisten zehrten von der obrigkeitlichen Regulierungswut, und das Publikum prustete. Bis vier Monate später, am 30. Januar 1933, Adolf Hitler dem fröhlichen Treiben ein düsteres Ende setzte.