Rasterfahndung

1979 standen die Frankfurter Polizei und das Bundeskriminalamt vor einem Problem, und die Lösung, die der damalige BKA-Chef vorschlug, hiess «Rasterfahndung». Zwei Jahre waren seit dem Terrorjahr 1977 vergangen: Generalbundesanwalt Siegfried Buback, Dresdner-Bank-Vorstandssprecher Jürgen Ponto und Arbeitgeberpräsident Hanns Martin Schleyer waren erschossen worden, die Lufthansa-Maschine «Landshut» gekapert und entführt.

In der Zwischenzeit aber war die Polizei den Terroristen immer näher gekommen. Sie wusste, dass die RAF in Frankfurt am Main unter falschen Namen Wohnungen gemietet hatte, aber sie wusste nicht, wo. Klar war, dass die Terroristen ihre Stromrechnungen nicht von einem normalen Bankkonto bezahlten, sondern in bar – um keine Spuren zu hinterlassen. Die Fahnder beschafften also ein Magnetband, auf dem alle 18 000 Frankfurter Bürger gespeichert waren, die ihre Rechnungen in bar bezahlten. Rasterfahndung, das heisst: Nach und nach alle unverdächtigen Namen nach bestimmten Kriterien (oder «Rastern») aus der Liste löschen: Die gemeldeten Einwohnerinnen. Autobesitzer. Rentnerinnen. Bezüger von Stipendien. Versicherte. Hausbesitzer – und so immer weiter, bis am Ende noch genau zwei Namen übrig blieben: der eines Drogenhändlers und tatsächlich der eines Mitglieds der RAF.

Die Rasterfahndung ist umstritten, denn alle erfassten Personen werden am Anfang verdächtigt, und die raffiniert miteinander kombinierten Daten können leicht missbraucht werden. 1979 in Frankfurt aber war die Methode erfolgreich: Nach einer Schiesserei und schwer verletzt konnte der gesuchte Terrorist Rolf Heißler in der angegebenen Wohnung verhaftet werden.