Freelancer

Wer freiberuflich, also selbständig und damit auf eigene Rechnung arbeitet, ist ein «Freelancer». Freelancers arbeiten zwar im Auftrag eines Unternehmens, sind aber nicht mit einem Arbeitsvertrag integriert. «Freelancer» ist keine geschützte Bezeichnung und auch kein rechtlicher Begriff. Für Firmen aber sind Freelancers attraktiv, weil sich so kurzfristige Engpässe überbrücken lassen, ohne dass zusätzliche Arbeitskräfte eingestellt werden müssten.

Als Freelancer zu arbeiten, hat Vorteile: Selbst verantwortlich zu sein für Arbeitsort und Arbeitszeit zum Beispiel – ob zu Bürozeiten oder am Wochenende, ob am Küchentisch oder im Café. Die Kehrseite: Das Gehalt ist Verhandlungssache, Beiträge fallen an für Unfall-, Krankheits- und Sozialversicherung – und, ab 100 000 Franken Umsatz pro Jahr, auch die Mehrwertsteuer.

Der Begriff «Freelancer» klingt modern und ist im Englischen tatsächlich ziemlich jung. Zum ersten Mal taucht er 1820 in Walter Scotts historischem Roman «Ivanhoe» auf. Free Lances, das waren Söldner, die nicht an einen bestimmten Herrn gebunden waren. So lässt Scott den Adligen de Bracy sagen:

Ich habe Richard Löwenherz die Dienste meiner freien Lanzen angeboten, und er hat sie abgelehnt, (…) doch in stürmischen Zeiten wie diesen findet ein Mann der Tat immer Beschäftigung.

Und das ist bis heute so: In der Schweiz arbeitet mehr als jede zehnte Person als Freelancer.

Gratis

Das Zauberwort lässt die Augen glänzen: «Gratis». Als Kind beim Metzger, wo es als Dreingabe eine Wurstscheibe gab, als junger Erwachsener dann die Brieftasche als Dank des Verlags fürs Zeitungsabonnement, heute gleich das Handy beim Abschluss des Zweijahresvertrags – noch immer heisst das Zauberwort «gratis».

So heisst es übrigens schon eine ganze Weile. Gratis stammt vom lateinischen gratia ab, Dank, und wurde im 16. Jahrhundert ins Deutsche entlehnt – in der Bedeutung «um des Dankes, nicht um der Belohnung willen». Solcherlei etymologische Raffinesse interessiert heute niemanden mehr. Gratis kostet nichts, und damit basta.

Das klingt zwar gut, ist aber kreuzfalsch. Denn «gratis» ist das womöglich bauernschlauste Geschäftsmodell der Welt. Wer ein Gratisprogramm aus dem Internet herunterlädt, will irgendwann mehr Funktionen haben und bezahlt die teure Vollversion. Wer sein Handy kostenlos erhält, bindet sich jahrelang an einen Anbieter und bezahlt brav seine hohen Gebühren. Und wer dankend das kostbare Werbegeschenk annimmt, bleibt der Firma noch lange als treuer und zahlender Kunde erhalten.

Freemium heisst das Modell auf Neuenglisch, auf Altdeutsch würde man es «Da-ist-ein-Haken-dran» nennen. Das Produkt oder der Dienst ist zwar unzweifelhaft gratis. Aber nur 30 Tage lang. Oder mit zuwenig Funktionen. Oder zu kleiner Kapazität. Oder ohne Support. Oder, besonders nett, nur der Kollege von nebenan hat’s gratis bekommen, danach war Schluss.

Freemium: Das war selbst beim Metzger der Kindheit nicht anders. Zweimal beim Einkaufen ein geschenktes Wurstrad für uns Kinder, beim dritten Mal dann die ganze Wurst auf dem Mittagstisch. Und die war alles andere als gratis.

Gros

Im Dezimalsystem, mit der Basis 10, rechnen wir von Kindsbeinen an, doch auf dem Markt zählen wir nach wie vor im Duodezimalsystem, vor allem mit dessen Basis, dem Dutzend. Im Handel war lange Zeit noch ein anderes Zählmass gebräuchlich: das Gros. Ein Gros, das sind zwölf Dutzend, also 144 Stück einer bestimmten Ware. «Gros» kommt vom altfranzösischen Ausdruck grosse douzaine, «grosses Dutzend».

Das Gros wiederum – also die Zahl 144 – wird gelegentlich auch «kleines Gros» genannt, im Gegensatz zum «grossen Gros» (oder auch «Mass»), das zwölf Gros bedeutet, also 1728 Stück. Der Handel in grossen Stückzahlen heisst in der Kaufmannssprache deshalb «Engroshandel», ein «Grossist» ist folgerichtig ein Grosshandelsunternehmen.

Rechnen in Gros (mit dem Einheitenzeichen gr) haben wir längst verlernt. Und doch ist uns das Wort sehr vertraut, nämlich wenn wir in der Migros einkaufen. Den Namen «Migros» hat deren Gründer Gottlieb Duttweiler nach eigenen Angaben 1925 selbst erfunden, und er kommt ebenfalls vom Gros. «Migros» sollte die Positionierung des Unternehmens ausdrücken – mit Preisen in der Mitte zwischen en-gros und en-détail, auf französisch also demi-gros oder eben mi-gros. «Migros» heisst also im Grunde nichts anderes als «Mittelhandel».

Die Migros als Brückenbauerin zwischen Hersteller und Kundin, zwischen Engros- und Einzelhandel: Nicht umsonst war 75 Jahre lang auf allen Migros-Packungen das Symbol einer Brücke abgebildet.

Gutenberg, Johannes

Kennen Sie Henne Gensfleisch? Natürlich kennen Sie ihn. Nur vielleicht nicht unter diesem Namen, sondern als Johannes Gutenberg. Und «kennen» ist womöglich ein etwas starkes Wort, denn die Geschichte des Johannes Gutenberg liegt über weite Strecken im Dunkeln.

Alle wissen wir, dass Gutenberg ums Jahr 1450 den modernen Buchdruck erfunden hat. Nur ist das nicht ganz richtig. Das Verbreiten von Schrift mittels Hochdruck – mit einer Art von Stempeln aus Holz – gab es in China schon lange vor Christi Geburt. Was Gutenberg aber erfand, war das Drucken mit beweglichen Lettern, von der Legierung aus Zinn, Blei und Antimon bis hin zur Druckerpresse. Gutenberg war der Erfinder des modernen Druckprozesses, der, zum ersten Mal in der Geschichte, eine industrielle Herstellung von Büchern möglich machte.

Das ist sozusagen die öffentliche Seite Gutenbergs. Seine Person, sein Leben allerdings liegen weitgehend im Dunkeln; vieles ist Spekulation und Legende. Zum Beispiel sein Porträt: Der Kupferstich zeigt einen Herrn in mittleren Jahren, mit gepflegtem Kinnbart und strengem Blick. Das Porträt indes entstand erst lange nach Gutenbergs Tod – und ist pure Erfindung. Von seiner Kindheit in Mainz ist nichts bekannt, ein Studium in Erfurt wird vage vermutet. Belegt sind sein Beruf als Goldschmied und Spiegelmacher und – ganz im Verborgenen, weil Geschäftsgeheimnis – erste Drucke in Strassburg. Zurück in Mainz, entstand sein wichtigstes Werk: der Druck der Bibel, die ihn auf einen Schlag berühmt machte. Die Druckerei aber hatte Unsummen verschlungen – Geld, das sich Gutenberg vom reichen Kaufmann Johann Fust geliehen hatte. Skrupellose Rückforderungen und ein verlorener Prozess sollten Gutenberg bis zu seinem Tod 1468 ruinieren.

Johannes Gutenberg hinterliess Bücher, Schriften, Typen – und eine Erfindung, ohne die die moderne Geistesgeschichte nicht denkbar wäre.

Gutschein

Der Voucher fürs Ferienhotel, der Rabattcode fürs Schnäppchenportal: Gutscheine sind überall. In rechtlicher Hinsicht sind Gutscheine quasi bares Geld: Mit ihnen können wir eine Ware oder Leistung bezahlen. Steht auf dem Gutschein kein Name drauf, dann ist er ein Inhaberpapier: Um ihn einzulösen, reicht es aus, ihn vorzuweisen. Ausweis, Kaufvertrag, Unterschrift – alles nicht nötig.

Und doch ist die Sache mit den Gutscheinen einigermassen vertrackt. Im Gegensatz zu den Banknoten, deren Ausgabe der Nationalbank vorbehalten ist, kommt der Gutschein als solcher im Gesetz gar nicht vor. Und weil die fraglichen Beträge im Streitfall meist gering sind, kommen Aussteller auch kaum je vor Gericht.

Das ist erstaunlich, denn Gutscheine bieten durchaus Streitpotenzial. Viele von ihnen sind nämlich zeitlich limitiert, oft auf ein oder zwei Jahre. Bloss: Diese zeitliche Beschränkung ist fragwürdig, wenn nicht gar ungesetzlich, denn sie hat dieselbe Wirkung wie eine Verjährung. Ob Lebensmittelhändler, Gastwirt, Handwerker oder Verkäufer – die meisten Leistungen, für die Gutscheine ausgestellt werden, verjähren erst nach fünf Jahren. Und eine Verkürzung dieser Frist ist laut Schweizerischem Obligationenrecht verboten.

Weil das Gesetz ein Dschungel, der Gutschein dagegen handfeste Realität ist, helfen zwei Faustregeln weiter: Erstens: Liegt ein Gutschein mit kurzer Frist unter dem Christbaum und brauchen Sie gerade weder neue Handschuhe noch einen Ballonflug, verlangen Sie eine Verlängerung. Und zweitens: Wenn auch Ihnen einmal nur der Büchergutschein einfällt, dann verschenken Sie doch lieber gleich Banknoten. Die lassen sich überall einlösen, ohne Wenn und Aber.