Butterzentrale

Die Lage wurde kritisch. «Krasse Übelstände» gebe es zu bekämpfen, schrieb der Bundesrat am 18. August 1917. Weil aufwändiger als Rohmilch, aber weniger rentabel als Käse, wurde im Ersten Weltkrieg immer weniger Butter produziert. Die wurde ein rares Gut: Bauern hielten ihre eigene Butter zurück und schmuggelten sie an den amtlichen Kontrollen vorbei. Während sich Herr und Frau Schweizer in den Vorkriegsjahren pro Monat noch ein volles Pfund Butter aufs Brot streichen konnten, fiel der Verbrauch im Krieg auf unter 100 Gramm.

Ab sofort, so ordnete der Bundesrat an, werde der Butterhandel daher unter staatliche Kontrolle gestellt. Um diese Aufgabe bewältigen zu können, wurden eine «Eidgenössische Zentralstelle für Milch und Milchprodukte» und in den Regionen sogenannte «Verbandsbutterzentralen» ins Leben gerufen. Diese Zentralen sollten dafür sorgen, dass Butter nicht mehr unter der Hand und zu überhöhten Preisen beim Bauern, sondern nur noch in konzessionierten Käsereien gekauft werden konnte. Ausserdem sollten die Butterzentralen das Horten verhindern, die vom Bundesrat festgesetzten Höchstpreise durchsetzen und dem Bundesrecht Geltung verschaffen: Einzelne Kantone hatten sich mit kantonalen «Ausfuhrverboten» geweigert, ihre knappe Butter über die Kantonsgrenzen zu lassen.

Auch nach dem Ersten Weltkrieg blieb die Butterversorgung in der Schweiz fragil: In den Zwischenkriegsjahren brach der Milchpreis ein, im Zweiten Weltkrieg wurden Milchprodukte wieder knapp. Unter dem Namen «Butyra» blieben die Butterzentralen noch bis 1999 am Leben.