Ein Ombudsmann – oder eine Ombudsfrau – wird in der Regel von einem Parlament eingesetzt. Sie sollen sicherstellen, dass die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern eingehalten werden, und sie überprüfen die Arbeit der Verwaltung. Der sperrige Name «Ombudsmann» kommt vom altnordischen Wort umboð, auf Deutsch «Auftrag» oder «Vollmacht». Der erste Ombudsmann der Geschichte war ein Schwede: Sein Amt wurde 1809 eingeführt und war als Vertrauensperson des Volkes gedacht. Das Beispiel machte Schule: Ombudsleute setzten sich erst in Skandinavien, nach dem Zweiten Weltkrieg dann auch in anderen Ländern Europas durch.
Heute haben die UNO, Regierungen, Organisationen und auch private Unternehmen eigene Ombudsleute. Ihre Dienste sind in der Regel kostenlos, sie arbeiten unabhängig, besitzen aber keine Verfügungsgewalt. Sie nehmen Beschwerden entgegen, hören zu, erklären, vermitteln und suchen Lösungen. Sie prüfen, ob die Verwaltung korrekt, verhältnismässig und bürgernah arbeitet. Viele Ombudsstellen stehen auch Angestellten der Verwaltung offen, die bei Problemen am Arbeitsplatz nicht weiterwissen.
Vorreiterin in der Schweiz war die Stadt Zürich, die 1971 eine erste Ombudsstelle einrichtete, andere Städte und Kantone folgten. Einzig auf Bundesebene hat’s bisher nicht geklappt: Viele Kantone und die bürgerlichen Parteien stellten sich quer, und so beschloss die zuständige Nationalratskommission 2004, auf ein entsprechendes Gesetz zu verzichten.