Flugticket

Ein Flugticket ist ein Wertpapier: Ein Flug nach Amerika, Asien oder Australien kostet eine schöne Stange Geld. Daraus ergibt sich ein eigenartiger Konflikt: Aus rechtlicher Sicht ist ein Flugticket bloss eine Eintrittskarte – eine allerdings, die ziemlich viel kostet.

Aus diesem Grund hatten Flugtickets jahrzehntelang auszusehen wie eine Mischung aus Aktie und Banknote. Das aufwändig bedruckte Spezialpapier sollte nicht nur Fälschungen verhindern, sondern vor allem dem Passagier den Eindruck vermitteln, nebst einem teuren Transport auch ein kostbares Dokument erstanden zu haben.

Dabei war das Flugticket im Grunde stets Nebensache. Rechtlich gesehen kommt ein Vertrag nämlich bereits zustande, wenn sich die beiden Parteien über die wesentlichen Punkte einig sind. Sobald der Passagier der Fluggesellschaft oder dem Reisebüro mitteilt, dass, wann und wohin er fliegen will, gilt der Vertrag als abgeschlossen. Das Ticket ist nur der Beleg. Was sich einfach liest, ist gesetzlich ein Labyrinth. Die Schweiz etwa kennt für diese Art von Beförderungsverträgen kein eigenes Gesetz, und wo Gesetze fehlen, kommt es auf das Kleingedruckte an. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Airlines regeln die Details auf Dutzenden A4-Seiten.

Und doch: Dass es bei Flugtickets auf teuren Druck nicht ankommt, zeigen die heutigen elektronischen Tickets. Sie bestehen im Kern nur noch aus einer Buchungsnummer, die aus einer sechs- oder siebenstelligen Buchstaben- und Zahlenkombination besteht. Statt ein sperriges, mehrseitiges Wertpapier vorzuweisen, reicht es aus, diesen Code beim Check-in oder am Automaten anzugeben – oder, noch einfacher, vom Smartphone anzeigen zu lassen.

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